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Zentralschweizer Neuunternehmerpreis

01. Februar 2024
Firmengründer/innen brauchen Mut – und vielleicht noch wichtiger – eine Vision.

Anerkennungs- und Förderpreis für Neuunternehmer/innen

Firmengründer/innen brauchen Mut – und vielleicht noch wichtiger – eine Vision. Die Gewerbe-Treuhand hat den Zentralschweizer Neuunternehmerpreis 1994 lanciert, um den Mut und die Risikobereitschaft beim Schritt in die Selbständigkeit zu honorieren. Mit dem Preis werden Neuunternehmerinnen und Neuunternehmer ausgezeichnet, die über aussergewöhnliche Ideen, überdurchschnittliches Engagement sowie Fingerspitzengefühl verfügen. Am 10. September 2024 wird dieser begehrte Preis bereits zum 30. Mal verliehen. Die bisherigen Preisträger und nominierten Unternehmen haben bewiesen, dass der Wirtschaftsstandort und der Lebensraum Zentralschweiz attraktiv sind. Sie haben neue Arbeitsplätze geschaffen und erzielen eine beträchtliche Wertschöpfung.

Ausschreibung
Neue und innovative KMU sind die Zukunft unserer Wirtschaft. Deren Risikobereitschaft und Engagement verdienen grosse Anerkennung. Am 10. September 2024 verleiht die GewerbeTreuhand zum 30. Mal den mit CHF 10 000 dotierten Zentralschweizer Preis für Neuunternehmerinnen und -unternehmer.

Teilnahmebedingungen
Unternehmen aller Branchen und Grössen mit Sitz in der Zentralschweiz, die seit mindestens 2 Jahre bestehen und nicht älter als 5 Jahre sind (Stichtag: 31.5.2024), können sich für diesen Preis bewerben. Bei vorgängigem Wechsel der Rechtsform, der Firma oder des Domizils ist das erste Gründungsdatum massgebend. Für Firmenübernahmen gilt das Datum, an dem der Unternehmer die Mehrheitsbeteiligung erworben hat, als Stichtag.

Anmeldeschluss
Einsendeschluss (Datum des Poststempels) ist der 31. Mai 2024.

Weitere Informationen